Welche Vorschriften gibt es für Handläufe?

Gelten für meinen Handlauf bestimmte Vorschriften?

- Erfahren Sie, wann und wie Sie einen Handlauf anbringen müssen -

Ein Handlauf ist zwar ein alltäglicher aber für unsere Sicherheit dennoch unglaublich wichtiger Gegenstand. Kein Treppenhaus und nahezu keine Treppe kommen ohne Handlauf aus. Denn er soll einen sicheren Halt bieten und dafür sorgen, dass auch Senioren/innen und Menschen mit Behinderung ohne Schwierigkeiten die Stufen hinauf und herab kommen.

Deshalb ist der Einsatz und die Montage von Treppenhandläufen auch in klaren Vorschriften geregelt.


Wann ist ein Handlauf Pflicht?

Fast jede Treppe benötigt einen Handlauf. Vor allem im öffentlichen Bereich gelten klare Vorschriften. Schon ab einer Anzahl von drei Stufen muss laut Vorschrift ein Handlauf vorhanden sein. Dabei soll er frei zugänglich und so geformt sein, dass Sie ihn bequem umfassen können. Bequem meint hier, dass Sie ungefähr 3/4 der Fläche mit Daumen und Zeigefinger umschließen können. So bietet Ihr Handlauf Ihnen einen sicheren Halt und ist haptisch sehr angenehm. Außerdem muss der Handlauf aus einem festen Material sein, dass möglichst handwarm ist. Daher ist Holz das perfekte Material für Treppenläufe.

Natürlich entscheidet auch die Breite der Treppenstufen darüber, wann ein Handlauf vorgesehen ist. Sind Ihre Stufen breiter als 1,50 m, so müssen an beiden Seiten der Treppe Handläufe angebracht werden. Messen die Stufen 4 m und mehr, so muss in der Treppenmitte ebenfalls ein Handlauf für Sicherheit sorgen, der die Treppenbreite halbiert.

Außerdem müssen in Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen und anderen Kindertageseinrichtungen immer Handläufe auf beiden Seiten der Treppe vorhanden sein. Auch in anderen Gebäuden mit Sonderbauverordnung ist das der Fall. So zum Beispiel in Supermärkten, Hotels oder Restaurant. Auch in denkmalgeschützten Gebäuden müssen die Handläufe gegebenenfalls nachgerüstet werden. Denn die Sicherheit geht vor.
 

Maße und Form

Der Durchmesser der Haltestange sollte zwischen 2,5 cm und 6 cm liegen. Den idealen Durchmesser hat Ihr Handlauf mit 3 cm bis 4,5 cm. Bei einem runden Holzhandlauf liegt der Idealwert bei 4,8 cm. So liegt er am besten in der Hand.

In öffentlichen Gebäuden sollten nur ovale oder runde Handläufe errichtet werden, die ohne Unterbrechung die gesamte Treppe entlang verlaufen müssen. Sie sollen dabei zwischen 80 cm und 115 cm hoch sein und senkrecht zu den Stufen angebracht sein. Um barrierefrei und ergonomisch zu bauen, liegt die perfekte Höhe bei 85 cm bis 90 cm.

Auch der Abstand Ihres Handlaufs zur Wand ist rechtlich geregelt, damit er für Treppenbenutzer gut greifbar ist. So muss er mindestens 5 cm Abstand zur Wand haben. Die offene Seite Ihrer Treppe sollten Sie mit einem Geländer mit Handlauf absichern.
 

Die wichtigsten Vorschriften auf einen Blick

✅ Ab 3 Stufen ist je nach Treppe mindestens ein Handlauf Pflicht
✅ Die Fläche muss bequem umfassbar sein & mind. 5 cm Abstand zur Wand haben
✅ Der Durchmesser beträgt 3 cm – 4,5 cm, die Höhe 80 cm – 115 cm
✅ Ab Stufenbreite von 1,50 m ist ein Handlauf auf jeder Seite nötig
✅ In Schulen, Kliniken usw. ist ein Handlauf auf jeder Seite Pflicht
✅ Ab einer Stufenbreite von 4 m ist ein zusätzlicher Handlauf in der Mitte nötig
✅ In öffentlichen Räumen nur ovale oder runde Treppenhandläufe
✅ Handläufe ohne Unterbrechung und senkrecht zur Treppe verlaufen
 

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